Bildungsrat

 

Der Bildungsrat beschäftigt sich primär mit pädagogischen Fragen aus den Bereichen Volksschulen, Mittelschulen und Berufsschulen, indem er die Lehrpläne und Reglemente erlässt und für die Koordination zwischen diesen Bildungsstufen sorgt.

Aufgaben des Bildungsrates

Der Bildungsrat fördert das Bildungswesen und koordiniert zwischen den Bildungsbereichen.
Er nimmt zu wesentlichen bildungspolitischen Fragen Stellung, sorgt für eine umfassende Information der Öffentlichkeit und erstattet über seine Tätigkeit Bericht.
Die Entscheidungskompetenzen des Bildungsrates in den einzelnen Bildungsbereichen werden durch die weiteren das Bildungswesen betreffenden Gesetze geregelt.
(Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002, § 21)